Qualifikation für die zweite Bearbeitungsstufe
Funktionale Aspekte:
Der Entwurf gliedert sich in insgesamt fünf oberirdische Einzelgebäude (vier Wohnhäuser und ein Bürogebäude) und einer eingeschossigen Tiefgarage mit zwei Ein- und Ausfahrten, die einen Großteil des Grundstücks einnimmt.
Bürogebäude:
Im Vergleich zur ersten Wettbewerbsstufe wurde der Baukörper etwas kompakter gestaltet, um bessere interne Funktionszusammenhänge der einzelnen Organisationseinheiten von Mieter A, samt einer Steigerung der Nettonutzflächen zu erzielen. Die SO-Fassade des Amtshauses wurde nunmehr auf eine Entfernung von 16 Metern zum angrenzenden A1-Gebäude verschoben (über alle Obergeschoße). Die Länge der SO-Fassade des Amtshauses ist so dimensioniert, dass die Nutzflächen des A1-Gebäudes im EG mit einem verschwenkten Lichteinfallswinkel von 30° nach wie vor gewährleistet wird. Ebenso ist eine ausreichende Belichtung der Büroräume im ersten Obergeschoß des Amtshauses in diesem Bereich gegeben.
Vier verschiedene Raumtiefen von 4,35m / 4,8m / 5,45m / 5,85m ermöglichen ausgewogene Raumproportionen für die geforderten unterschiedlichen m²-Größen des Raum- und Funktionsprogramms.
Das Erdgeschoß wurde um ca. 25 cm über das anschließende Terrain angehoben, um einerseits die Durchfahrtshöhe der Garagenrampe im Bereich der Anlieferung EG zu erhöhen und andererseits um die Einsichtigkeit der im EG teilweise untergebrachten Büroräume von Mieter B zu vermindern.
Das Gebäude verfügt über zwei getrennte Stiegenhäuser. Die Vertikalerschließung für Mieter B kann als offene Treppe gestaltet werden, da jeder Punkt der Büroflächen innerhalb von 40 Metern ins Freie führt.
Am prinzipiellen Funktionslayout der ersten Wettbewerbsstufe (Lage der Anlieferung+ Stellplätze EG, Gebäudezugänge und Vertikalerschließungen) wurde nichts geändert.
4 Wohnhäuser:
Zusätzlich zu den Ausführungen der ersten Wettbewerbsstufe werden die folgenden Punkte erwähnt:
Die bereits in der ersten Wettbewerbsstufe vorgeschlagene Grundrisskonfiguration der vier Wohngebäude wurde beibehalten, jedoch die BGF zu Gunsten der BGF des Amtshauses etwas verkleinert. Haus 2, das sich an der NW-Spitze des Grundstücks befindet, wurde an den Franz-Hinterholzer Kai „gedreht“. Dadurch kann die Garageneinfahrt ins Gebäude verlegt werden, was die Lärmbelastung der Anrainer reduziert.
Grundsätzlich werden auf Grund der fünfeckigen Grundrissgeometrie pro Geschoß jeweils fünf unterschiedlich große Wohnungsgrundrisse vorgeschlagen. Jede dieser Wohnungen besitzt einen eigenen wind- und sichtgeschützten Freibereich. Diese Geometrie stellt jeder Wohnung Ausblicke in zwei unterschiedliche Himmelsrichtungen zur Verfügung, sodass sich weder „reine Nord-„ noch „reine Südwohnungen“ ergeben. Durch die versetzte Anordnung der Wohnhäuser wird immer ein direktes Gegenüber vermieden. Ein Wohngeschoß ist mit unterschiedlicher Grundriss-Kombinatorik zu realisieren (Wohnungstypologie A-F). Dadurch können unterschiedliche Prozentschlüssel der verschiedenen Wohnungsgrößen erzielt werden.
Auf den Dächern der Wohnhäuser werden Dachgärten für die Hausbewohner vorgeschlagen, die sowohl für gärtnerische Zwecke („urban gardening“) als auch für gemeinsame Freizeitgestaltungen (Party, Grillen, Sonnendeck, etc.) genutzt werden können. Auch für Bienenzüchter*innen sollte Platz gefunden werden, deren Honig gleich im Imbissladen/Bäckerei vor Ort vertrieben werden könnte.
Eine offene Pergola mit Gründach ergibt eine schattige Gartenlaube. Alternativ sind auch ausfahrbare Sonnensegel zur Beschattung denkbar. Hinter einer langgezogenen Mauer sind Staubereiche für Gartenmobiliar und Werkzeuge geplant.
Jede Wohnung verfügt über einen geräumigen Balkon (ca. 6 m²), der Platz für große Pflanzgefäße bietet. Im Balkongeländer integrierte Rankgerüste ermöglichen eine teilweise Begrünung der Fassade.
In Summe werden 87 Wohneinheiten geschaffen (80 WE in den vier Obergeschossen; 7 WE im Erdgeschoß).
Die Sondernutzung (Bäckerei mit Imbiss) ist im Haus drei untergebracht und orientiert sich sowohl zum Franz Hinterholzer-Kai als auch ins Quartiersinnere. Die Gemeinschaftsräume der neuen Wohnbebauung haben direkten Kontakt zur „Grünen Quartiersmitte“, sodass diese symbiotisch mitgenutzt werden kann.
Das Konzept der Tiefgarage wurde beibehalten und geringfügig adaptiert (Ein- und Ausfahrt NW-Seite).
Übereinstimmung mit dem Raumprogramm:
Die vorgeschriebene Obergrenze der GFZ ≤ 1,3 kann nahezu punktgenau erreicht werden. Der Anteil der Loggien bei den Freibereichen der Wohnhäuser wurde in dieser Projektphase nicht zur BGF hinzugezählt, da auch keine Schächte abgezogen wurden. Die daraus resultierende geringfügige Unschärfe der BGF liegt jedoch innerhalb der erlaubten 5% Überschreitung auf Grund eines zu erreichenden LEK-Wertes von unter 18.
Mit kleinen Adaptierungen der Grundrisskonfiguration des Amtshauses kann ebenfalls noch die GFZ gesteuert werden.
Mögliche Liegenschaftsteilung:
Das Untergeschoß des Bürogebäudes benötigt auf Grund der funktionalen Vorgaben der Ausschreibung (Anzahl der PKW-Stellplätze; Errichtung nur eines Untergeschoßes erwünscht; erforderliche Nebenräume lt. RuF-Programm) eine große Grundfläche, die die Grenze einer möglichen Realteilung der Liegenschaft definiert. Die an diese mögliche Teilungsgrenze anschließenden Wohngebäude verfügen über den laut OIB-Richtlinien erforderlichen Mindestabstand (Terrasse/Balkon ≥ 1m; Fenster ≥ 2m).
Etappierung des Projekts:
Das Bürogebäude kann mitsamt seinem Untergeschoß unabhängig von der restlichen Bebauung als erste Bauetappe errichtet werden.
Die Wohngebäude können zu einem beliebig späteren Zeitpunkt als zweite Bauetappe folgen.
Architektonische und ökologische Aspekte:
Speziell bei den vier Wohnhäusern ist die architektonische Grundhaltung sehr eng mit dem Thema der Nachhaltigkeit verbunden und soll dies auch vermitteln bzw. „ausstrahlen“; hierzu zählen soziale Faktoren ebenso wie architektonisch-formale und ökologische. Umgesetzt werden sollen sie durch ein glaubhaftes architektonisches Konzept, das ein großes Angebot an gemeinsam nutzbaren Freiflächen unterschiedlicher Charakteristik und Öffentlichkeit samt einen eng damit verbundenen Gemeinschaftsraum zur Verfügung stellt. Eine zukunftsorientierte Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien und Energieträgern spielen dabei eine ebenso große Rolle. Intensive Dachbegrünungen ermöglichen sowohl auf Straßenniveau als auch auf den Dächern der Wohnhäuser eine üppige Bepflanzung, die noch durch Pflanzmöglichkeiten auf den Loggien und Balkonen/Terrassen ergänzt werden. Auf den beiden Terrassen des Amtshauses (1. und 3. OG) sind ebenfalls großzügige Pflanzbereiche geplant.
Das Flachdach des Bürogebäudes steht großflächig für Energiegewinnung (Photovoltaik) zur Verfügung.
Formal umgesetzt wird dieses Konzept mit der durchgehenden Verwendung von lasierten Holzverkleidungen bei allen Bauteilen, allerdings mit leicht unterschiedlichen Nuancierungen des gleichen Themas: während bei den Wohnhäusern eine horizontale Gliederung durch die Betonung der Deckenstreifen erzielt wird, ist die Fenstergliederung samt Holzverschalung vertikal ausgerichtet. Beim Amtshaus dreht sich das Verhältnis um. Hier wird die Horizontalität durch den Einsatz von Fenstern mit klassischen Parapeten, die auch einen gewissen Sichtschutz von der Straße gewähren sollen, betont. Die zwischen den Geschoßen verwendete, lasierte Holzverschalung wird horizontal verlegt. Eine vertikale Rhythmisierung erfährt das Gebäude durch die, die einzelnen Fensterelementen trennenden, farblich abgestuften Paneele aus pulverbeschichteten Blechen bzw. farbemaillierten Gläsern.
Konstruktion:
Als Konstruktion für alle oberirdischen Gebäude wird eine Holzhybridbauweise vorgeschlagen mit Vertikalerschließungen in Stahlbeton (=Aussteifung) und der restliche Tragstruktur in Holz (Geschoßdecken als Hybridelemente). Ebenso werden die Fassaden als Holzfertigelemente errichtet.
Die Fassade des Amtshauses baut auf einen 6,60 Meter-Raster auf. Innerhalb dieses Rasters können in einem 60 cm-Rhythmus die Trennwände der unterschiedlichen Büroräume an die Fassade anschließen. Dadurch wird eine größtmögliche Flexibilität der Grundrissaufteilung gewährleistet.
Die Gebäude sind als kompakte Baukörper geplant und lassen daher eine wirtschaftliche Errichtung und Erhaltung erwarten. Auch kann auf Grund der verwendeten Materialien mit günstigen Lebenszykluskosten gerechnet werden.
Städtebauliche Aspekte:
Quartiersbildung:
Hauptziel des Projekts ist die Schaffung eines Identität stiftenden Quartiers. Im Hinblick auf den spitzwinkeligen Zuschnitts der Liegenschaft, wurde eine Gebäudeform gewählt, die auf diese Vorgabe bestmöglich reagiert. Die unregelmäßigen und asymmetrischen Gebäudeteile werden an den Außengrenzen der Liegenschaft angeordnet, wodurch eine große zentrale Freifläche in der Quartiersmitte geschaffen wurde.
Die vier Wohngebäude wurden fünfgeschossig konzipiert, um die bebauten Flächen gering zu halten und eine größere Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Gebäuden zu ermöglichen. Dadurch „atmet“ das Quartier die Umgebung förmlich ein und wird mit seinen vielfältigen Sicht- und Raumbeziehungen Teil der umgebenden Grünlandschaft (Promenade entlang des Eschenbachs und Fahrradstraße Franz Hinterholzer-Kai entlang der Salzach).
Abschotten / Öffnen:
Während das Bürogebäude entlang der Alpenstraße das dahinter gelegene Wohnquartier vor Verkehrslärm und Abgasen schützt, gewährleisten vielfältige Durchwegungen die Offenheit und Durchlässigkeit innerhalb des Stadtgewebes.
Freiraumgestaltung:
Der Entwurf beabsichtigt, das vorhandene Freiraumpotential der Umgebung aufzunehmen und zu verstärken. Der Baumbestand bleibt weitestgehend erhalten und wird ergänzt. Ebenso bleibt der Baumbestand entlang des Eschenbachs zur Gänze erhalten. Der Entwurf stellt eine breite Palette von Freiflächen unterschiedlicher Charakteristik zur Verfügung: von privaten Gärten, Terrassen und Balkonen, über halböffentliche Dachgärten für die jeweiligen Hausbewohner, bis zu öffentlich begehbare Parkanlage auf Straßenniveau.
Die Decke über dem Garagengeschoß verfügt über eine ca. 80 cm hohe Erdüberdeckung, sodass auch innerhalb des Wohnquartiers eine natürliche Bepflanzung erfolgen kann. Die Durchwegung erlaubt ein Flanieren durch die neu geschaffene Freifläche. Begleitet wird das Schlendern durch Angebote für Kinder und Erwachsene (div. Spielplätze, Ruhezone, Freibereich der Bäckerei mit Imbiss, Radwerkstatt). Radwerkstatt und Bäckerei sind so am Franz Hinterholzer-Kai positioniert, dass sie für Vorbei-Radelnde bzw. Spaziergänger gut erkennbar sind und für einen Zwischenstopp einladend wirken.
Projektpartner:
Statik: gmeiner,haferl und partner, zt gmbh
Ökologie/Bauphysik: IPJ Ingenieurbüro P. Jung GmbH
Brandschutz: Kunz – Die innovativen Brandschutzplaner GmbH